Teilnahmebedingungen für Gastgeber
- Der Gastgeber wirbt auf dem Internetportal der Tourismusförderung des Ennepe-Ruhr-Kreises www.ennepe-ruhr-entdecken.de mit seiner Gästeunterkunft.
- Der private Gastgeber schaltet einen Grundeintrag zu einem Betrag von 49,00 €/Jahr (89,00 € für gewerbliche Gastgeber) zuzüglich MwSt.
- Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Onlineschaltung des Angebotes. Ab dem Monat der Aktivierung läuft der Vertrag für die Dauer von zwölf Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht schriftlich mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Jede Kündigung oder Veränderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
- Gerichtsstand ist Hattingen.
- Fotonutzungsrechte/Einwilligungserklärung: Hiermit willige ich in die vorgenannte Verwendung der vorgenannten Materialien ein und räume der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Materialien zu vorgenannten Zwecken zu nutzen, einschließlich des Rechts, die Materialien zu diesen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht ist nur der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH eingeräumt und ohne meine Zustimmung nicht weiter übertragbar. Mit eingeräumt wird das Recht, die Materialien zu bearbeiten, insbesondere in der Größe zu verändern, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Hiermit garantiere ich Inhaber der Urheberrechte bzw. Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an den vorgenannten Materialen zu sein und zu vorgenannter Rechteeinräumung berechtigt zu sein, und dass die von mir lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass mir bekannt werden sollte, dass an den von mir lizenzierten Inhalten Rechte Dritter bestehen, verpflichte ich mich, dies der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH unverzüglich mitzuteilen. Sofern noch nicht erfolgt, erteile ich hiermit die Zustimmung zur Veröffentlichung der lizenzierten Inhalte. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.